Tanja Hiller

Dies ist der erste Teil meiner vierteiligen Serie zur Kleinunternehmerregelung. Im zweiten Teil zeige ich dir, wann sich die Regelung lohnt – und wann du besser darauf verzichtest.

Die Reform 2025 im Überblick

Die Kleinunternehmerregelung bringt ab dem 1. Januar 2025 die umfassendste Reform seit Jahren:

Klingt nach Entlastung, kann aber bei Unwissenheit zu teuren Überraschungen führen.


Was ist die Kleinunternehmerregelung – und ist sie eine Rechtsform?

Ein häufiger Irrtum: Die Kleinunternehmerregelung ist keine Rechtsform. Sie ist eine steuerliche Regelung nach § 19 UStG, die dir umsatzsteuerliche Vereinfachungen verschafft.

Das heißt: egal ob du als Einzelunternehmerin, Freiberuflerin, GbR oder sogar GmbH tätig bist – entscheidend ist nur dein Umsatz, nicht die Rechtsform.


Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung

Zwei Begriffe, die oft durcheinandergeworfen werden:

Wichtig: eine Kleinunternehmerin ist nicht automatisch ein Kleingewerbe – und umgekehrt.


Umsatzgrenzen ab 2025

Neu ist, dass nur noch der tatsächliche Umsatz zählt. Früher wurde so gerechnet, als sei Umsatzsteuer enthalten – auch wenn Kleinunternehmerinnen diese gar nicht berechnen.

Beispiel: nach alter Regel lag die Grenze bei 22.000 Euro (brutto gerechnet). Jetzt sind es 25.000 Euro Umsatz. Das entspricht rund 29.750 Euro, wenn Umsatzsteuer enthalten wäre.


Muss ich im Gründungsjahr anteilig rechnen?

Nein. Die Grenze von 25.000 Euro gilt unabhängig vom Gründungsmonat. Ob du im Januar oder im Oktober startest – du hast die vollen 25.000 Euro zur Verfügung.


Umsatz oder Gewinn – was zählt?

Für die Kleinunternehmerregelung zählt immer nur der Umsatz, nicht der Gewinn.
Betriebsausgaben spielen keine Rolle.


Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung?

Wichtig: die Regelung gilt nicht automatisch, du musst sie aktiv beantragen.


Zahlen Kleinunternehmerinnen wirklich keine Steuern?

Doch – nur eben keine Umsatzsteuer.
Diese Steuern fallen trotzdem an:

Besonders bei Nebentätigkeit: jeder Euro Gewinn aus deiner Selbstständigkeit ist steuerpflichtig, auch wenn du bereits angestellt bist.


Brauche ich eine Umsatzsteuer-ID?

Als Kleinunternehmerin nicht zwingend. Eine USt-ID brauchst du nur, wenn du:

Auch mit USt-ID bleibst du Kleinunternehmerin – entscheidend sind allein die Umsatzgrenzen.


Mehrere Tätigkeiten – eine Grenze

Hast du mehrere selbstständige Tätigkeiten (z. B. Online-Shop und Coaching), werden die Umsätze zusammengezählt.
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf dich als Unternehmerin – nicht auf jedes Geschäftsfeld einzeln.


Meine Empfehlung für Gründerinnen

Die Reform 2025 macht die Kleinunternehmerregelung aus meiner Sicht einfacher und erweitert den Spielraum.
Trotzdem gilt: Prüfe genau, ob sie für dich passt.

Im zweiten Teil meiner Serie zeige ich dir, wann sich die Regelung lohnt – und wann du besser darauf verzichtest.

Hast du spezielle Fragen? Eine individuelle Beratung ist oft sinnvoller als pauschale Ratschläge – jede Gründerin bringt andere Voraussetzungen mit.


Tanja Hiller

Steuerberaterin & Business Mentorin
Deine Partnerin für steueroptimierte Unternehmensgründung in Wiesbaden